Vor der Corona-Pandemie kannten die Meisten sich nicht mit der Nutzung von Desinfektionsmitteln für Flächen oder für die Haut aus. Diese Mittel waren weites gehend in medizinischen Berufen zu finden oder in Berufen des Lebensmittelhandwerkes. Im privaten Bereich oder auch in anderen Berufsfeldern hat man Desinfektionsmittel seltener angetroffen, was sich durch Corona allerdings stark verändert hat.
Mit einem Mal war von Hygienekonzepten und Händedesinfektion die Rede, so dass Desinfektionsmittel ihren Weg auch in ganz normale Büros, Kindergärten, Restaurants usw.fanden.
Der überwiegende Anteil von Desinfektionsmitteln gehört aufgrund seiner brennbaren Inhaltsstoffe zu den entzündbaren Flüssigkeiten. Für die Lagerung dieser speziellen Flüssigkeiten sind unbedingt die Vorschriften der VBF bezüglich der Lagerung brennbarer Materialien zu beachten.
Um sich im Schadensfall schuldfrei zu halten, muss die staatlich verordnete VBF zwingend eingehalten werden.

Richtige Lagerung – das ist wichtig!

Um eine sichere Lagerung zu gewährleisten sind die Mengen der bereitgestellten brennbaren Desinfektionsmittel auf den Tages- oder Schichtbedarf zu begrenzen. Kleinmengen dürfen laut VFB unter bestimmten Bedingungen außerhalb von sicheren Lagerräumen eingesetzt und gelagert werden. Vorräte und nicht im Einsatz befindliche Desinfektionsmittel müssen darüber hinaus vorschriftsmäßig und sicher eingelagert werden. Hierbei gelten die selben Vorschriften für die Lagerung von Desinfektionsmitteln wie für andere brennbare Flüssigkeiten.

Außerhalb der Lagerung von speziellen Verwahrungsorten sind folgende Maßnahmen zwingend erforderlich:

– Die Lagerung muss in gekennzeichneten, geschlossenen und speziell dafür vorgesehenen Behältern erfolgen.

  • – In Verkehrswegen darf kein Desinfektionsmittel gelagert werden
  • – In Pausen-und Sanitärräumen darf kein Desinfektionsmittel gelagert werden.
  • – In unmittelbarer Nähe von Desinfektionsmitteln dürfen sich keine wirksamen Zündquellen befinden.
  • – Die Nutzung geeigneter Rückhalteeinrichtungen ist dringend zu beachten.

Selbst für die Einlagerung von kleinsten Mengen und o.g. Kleinmengen von Desinfektionsmitteln empfiehlt VBF die Nutzung von Sicherheitsschränken gemäß DIN EN 14470-1. Unsere Sicherheitsschränke bieten genau diese typgeprüfte Feuerwiderstandsfähigkeit, so dass hiermit ein idealer und regelkonformer Lagerort möglich wird.

– Alle Vorteile auf einen Blick

– Alle Anforderungen an den Brand-und Explosionsschutz werden erfüllt.

  • – Um unsere Schränke aufzustellen sind weder die Einholung baurechtlicher Genehmigungen, noch bauliche Maßnahmen erforderlich.
  • – Wenn betriebliche Abläufe oder andere Umstände es erforderlich machen, können die Schränke ganz einfach an einen neuen Standort versetzt werden.
  • – Kurze und planbare Wege zwischen dem Arbeitsplatz und dem Sicherheitsschrank im Arbeitsumfeld vereinfachen die organisatorische Einhaltung der Tagesbedarfs-Grenze.
  • – Das erhöht die Effizienz und erleichtert beispielsweise das Wegräumen nach Arbeitsende.
  • – Der hausinterne Transport von Gefahren-Stoffen und der damit verbundenen Risiken wird auf ein Minimum reduziert.

Für jeden Bedarf die passende Lösung

Wir sind Experten auf dem Gebiet der sicheren Lagerung von Gefahren-Stoffen und bieten Lösungen für vorgeschriebene Lagerungen auch im Bereich Desinfektionsmittel an. Unser Sicherheitsschrank ist hierfür der passende Aufbewahrungsort und erfüllt die geforderten Sicherheits-Standards.
Bei sicheres-lagern finden Sie für jeden Bedarf den passenden Schrank für die sichere und vorgeschriebene Lagerung, wie beispielsweise:

  • Kombinierte Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und zusätzlicher Schutzausrüstung.
  • Einlagerung brennbarer Flüssigkeiten auch in größeren Mengen.
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