Apotheken

Sicherheitstechnik für Apotheken
Auch wenn heute ein Großteil der Arzneien schon per Same-day-Delivery bestellt werden kann, hat jede Apotheke doch eine gewisse Menge an Gefahrstoffen, brennbaren Flüssigkeiten, Säuren und Laugen am Lager vorrätig. Auch hier ist eine sachgemäße Lagerung ratsam.
Drei verschiedene Lagermöglichkeiten gibt es in diesem Fall:
1) Lagerraum mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen
2) Lagerraum ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen
ACHTUNG:
Maximal 20 Liter sind erlaubt, sofern alle angeführten Punkte eingehalten werden.
In den folgenden Bereichen dürfen brennbare Flüssigkeiten nicht gelagert werden:
– in Ein-, Aus- und Durchgängen sowie Ein-, Aus- und Durchfahrten
– in Stiegenhäusern, Haus- und Stockwerksgängen
– in Pufferräumen und Schleusen (wenn man durch den Raum in einen anderen Raum gelangt)
– auf Dachböden, in Schächten oder Kanälen und schlecht durchlüfteten schachtartigen Höfen
– in Arbeitsräumen, Sanitärräumen, Schaufenstern und Schaukästen
– über Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
– auf oder unter Stiegen, Rampen, Laufstegen, Podesten und Plattformen
– in Lüftungs- und Klimazentralen, elektrischen Betriebsräumen, Maschinenräumen, Brandmeldezentralen und ähnlichen Zwecken dienenden Räumen
– auf Fluchtwegen, bei Notausgängen, Notausstiegen, Notstiegen und Notleitern
– in Kellerräumen oder in Erdgeschossräumen, wenn die Raumöffnungen dieser Räume unmittelbar …
3) Arbeitsräume oder Lagerräume mit Sicherheitsschrank
Erlaubt sind 100 Liter unabhängig von der Gefahrenklasse.
Gerne unterstützen wir Sie bei der gesetzeskonformen Umsetzung Ihrer Gefahrstofflagerung telefonisch oder vor Ort.
Des Weiteren bieten wir auch preiswerte Apothekerarbeitsplätze der Firma Asecos an.