§ 1 Rahmenbedingungen
Alle Bestellungen, die Sie bei unserem Haus aufgeben, unterliegen unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie mit Abgabe einer Bestellung konkludent akzeptieren. Abweichende Vereinbarungen werden nur in Einzelfällen getroffen und in jedem Fall schriftlich fixiert. Die deutsche Sprache ist unsere allgemein gültige Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache.
§ 2 Geltungsbereich der AGBs
Mit Ihrer Bestellung erklären Sie sich mit der Geltung der jeweils aktuellsten Fassung dieser AGBs einverstanden. Wenn Sie mit uns Vereinbarungen getroffen haben, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, gelten diese nur, wenn wir Ihren Antrag ausdrücklich angenommen und schriftlich bestätigt haben.
§ 3 Abschluss eines Vertrags
(1) Das Angebot der Fa. PALATA Christoph richtet sich ausdrücklich und ausschließlich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe, selbstständige Unternehmer, kommunale Einrichtungen und vergleichbare Institutionen. Nicht eingeschlossen sind hierbei Unternehmer, die die bestellte Ware an Verbraucher weiterverkaufen. Mit Ihrer Bestellung versichern Sie, dass Sie einer der genannten Gruppen angehören.
Wir schließen die Gebundenheit an unsere Angebote ausdrücklich aus. Ein gültiger Kaufvertrag entsteht erst bei Zugang der Bestellbestätigung bzw. bei der Auslieferung von Lagerware. Mit Lagerknappheit, technischen Veränderungen der Artikel, Druckfehler und neuen Modellreihen muss jederzeit gerechnet werden und wir behalten uns entsprechende Reaktionen auf diese Entwicklungen vor. Im Katalog dargestellte Farben können von den RAL-Farben des Endprodukts aus technischen Gründen abweichen.
(2) Ein Beschaffungsrisiko i.S.d. BGB wird nicht übernommen. In der Konsequenz kann die Fa. PALATA Christoph vom Kaufvertrag zurücktreten, sofern ein Vorlieferant seine Leistungspflicht verletzt und die Fa. PALATA Christoph dies nicht zu vertreten hat. In diesem Fall werden Sie als Kunde so bald als möglich über die Situation in Kenntnis gesetzt und über den Rücktritt informiert.
(3) Durch öffentliche Darstellungen der Fa. PALATA Christoph, insb. durch Produkt- und Leistungsbeschreibungen, Verweisungen auf Normen, Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und ähnliche Äußerungen wird keine Garantie übernommen. Dies geschieht nur durch eine schriftliche Erklärung, die diesen Umstand ausdrücklich bejaht. Auch Vereinbarungen, die über die Angaben in öffentlichen Medien hinausgehen, müssen gesondert schriftlich fixiert werden.
Alle Produkte der Fa. PALATA Christoph sind die Ergebnisse unserer sorgfältiger Forschung und Entwicklung und vertreten unsere Ansicht einer optimalen technischen Lösung. Dabei garantieren wir nicht die Konformität unserer Artikel mit behördlichen Vorschriften oder Normen. Es fällt in den Verantwortungsbereich des Kunden, die Compliance mit gesetzlichen und behördlichen Regulationen sicherzustellen.
(4) Aus den Fachinformationen in Katalogen, Prospekten, unserer Website und unserem Onlineshop lässt sich keine Garantie, Gewährleistung oder Haftung etwaiger Art ableiten. Das gilt besonders in Bezug auf die Vollständigkeit, fachliche Richtigkeit oder Aktualität der Beiträge. Zum Teil basieren diese auf persönlichen Erfahrungen, Einschätzungen und Meinungen der Autoren.
(5) Mit Abschluss eines Kaufvertrags verpflichtet sich der Käufer, die Kaufsache abzunehmen. Wird der Empfang einer Lieferung endgültig verweigert, behält die Fa. PALATA Christoph sich vor, vom Kaufvertrag durch schriftliche Erklärung zurückzutreten und im gesetzlich vorgegebenen Rahmen Schadensersatz für eventuell entstandene Schäden zu verlangen.
(6) Befristete Aktionen werden durchgeführt, solange der Vorrat reicht. Das ist i.d.R. der Fall, solange das betroffene Produkt im Online-Shop angezeigt wird, doch aufgrund von technischen Fehlern besteht die Möglichkeit, dass ein Artikel trotz gegenteiliger Information nicht lieferbar ist. Die Fa. PALATA Christoph übernimmt daher keine Garantie für eine Lieferung, die restlichen Regeln dieser AGBs finden Anwendung.
§ 4 Preise
Gültig ist nur der jeweils aktuellste Preiskatalog, vorher herausgegebene Preisinformationen finden keine Anwendung mehr.
Angezeigte und ausgeschriebene Preise enthalten nicht die Mehrwertsteuer. Enthalten sind allerdings die Kosten für eine Frei-Haus-Lieferung innerhalb Österreichs, jedoch nur etwaige Versand- und Verpackungsgebühren, eine Frei-Verwendungsstelle-Lieferung wird explizit nicht in den Kaufpreis inkludiert. Eine derartige Leistung ist gegen Entgelt möglich und wird durch einen Antrag Ihrerseits zugebucht. Gültig sind die Preise, die in der Auftragsbestätigung aufgeführt werden.
Ausgezeichnete Preise beziehen sich, soweit detailliertere Ausführungen auf der Produktseite fehlen, auf ein Stück der Ware. Abgebildete Deko-Materialien sind nicht im Gesamtpreis enthalten.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit, Gefahrübergang
(1) Lieferungen werden an die angegebene Lieferadresse des Kunden gesendet. Abweichende Vereinbarungen können getroffen werden. Über Änderungen werden Sie als Kunde so schnell wie möglich in Kenntnis gesetzt. Die Fa. PALATA Christoph hat jederzeit das Recht, zunächst Teilleistungen oder -lieferungen zu erbringen.
(2) Kommt es aufgrund von höherer Gewalt oder Ereignissen, die die Vertragserfüllung für die Fa. PALATA Christoph unmöglich, unzumutbar oder wesentlich aufwendiger macht, zu Liefer- oder Leistungsverzögerungen, so hat die Fa. PALATA Christoph für die Versäumnis von vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu haften. Das gilt auch, wenn die entsprechenden Hindernisse nicht die Fa. PALATA Christoph betreffen, sondern Lieferanten oder Unterlieferanten. Zu den erwähnten Ereignissen gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, Streiks, Aussperrungen und behördliche Anordnungen.
Im Rahmen eines derartigen Leistungshindernis ist die Fa. PALATA Christoph berechtigt, die Leistung oder Lieferung erst nach Beseitigung des Hindernis und einer angemessenen Bearbeitungszeit zu vollziehen. Ferner kann die Fa. PALATA Christoph teilweise oder vollständig vom Kaufvertrag zurücktreten.
(3) Abgesehen von der vorangehenden Vorschrift kann die Fa. PALATA Christoph bei einer Leistungsverzögerung für entstandene Schäden nur haftbar gemacht werden, wenn sie die Leistungsstörung mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Das gilt auch, wenn die Leistungsstörung durch einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Fa. PALATA Christoph ausgelöst wurde. Wird die Leistung in anderen Fällen verzögert, ist der Anspruch, der gegen die die Fa. PALATA Christoph geltend gemacht werden kann, auf 5 Prozent des Nettowerts des verzögert gelieferten Leistungsteils gedeckelt. Das betrifft Schadensersatzansprüche neben und statt der Leistung. Etwaige weitere Ansprüche des Kunden gegen die Fa. PALATA Christoph können nicht geltend gemacht werden. Diese Regelungen werden nicht auf diejenigen Schäden angewendet, die durch eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Körpers entstehen.
(4) Entfällt die Leistungspflicht der Fa. PALATA Christoph wegen Unmöglichkeit, kann der Vertragspartner gemäß der geltenden Gesetze Schadensersatz verlangen. Ansprüche aus Schadensersatz neben der Leistung, statt der Leistung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind hierbei auf 5 Prozent des Nettowerts des ursprünglich geschuldeten Leistungsteils, der aufgrund von Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann, begrenzt. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Diese Regelungen werden nicht auf diejenigen Schäden angewendet, die durch eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Körpers entstehen. Ein etwaiges gesetzliches Rücktrittsrecht des Käufers bleibt von diesen Regelungen unberührt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen unterliegen einem Eigentumsvorbehalt, die Kaufsache wird also erst an Sie als Kunden übereignet, wenn alle Forderungen erfüllt werden, die im Rahmen der gemeinsamen Geschäftsbeziehung gegen Sie bestehen.
Der Kunde hat, auch wenn das Eigentum noch nicht übergegangen ist, das Recht, die entsprechenden Waren zu verarbeiten, umzubilden oder zu veräußern. Dingliche Forderungen, die Ihnen aus einem eventuellen Weiterverkauf entstehen, werden bis zur vollständigen Tilgung unserer Forderungen gegen Sie an uns abgetreten. Wird das entsprechende Produkt in seinem Wesen verändert, gilt die Fa. PALATA Christoph als Hersteller, es entstehen jedoch keine Verpflichtungen für uns. Entsteht eine neue Sache und unser Eigentum an der ursprünglichen Ware geht unter, geht das Miteigentum der neuen Sache auf uns über. Wenn die Vorbehaltsware in ihrem Wert unsere Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigt, geben wir Sicherheiten unserer Wahl frei.
§ 6 Gewährleistung
(1) Die Fa. PALATA Christoph haftet ein Jahr lang für eventuelle Sachmängel. Die Frist beginnt mit der Auslieferung des entsprechenden Produkts. Nicht einbegriffen in die Sachmangelhaftung sind Schäden an beweglichen Teile, insbesondere an Rädern, Federn und Wellen, an der Lackierung und an Elektro- und Verschleißteilen. Ferner wird die Funktionstüchtigkeit nur bei verkehrsüblicher Nutzung garantiert. Ausgeschlossen ist die Haftung auch, wenn ein Artikel der regelmäßigen Wartung bedarf und entsprechende Termine bei der Fa. PALATA Christoph nicht im erforderlichen Maße wahrgenommen worden sind.
(2) Für Vorsatz und Fahrlässigkeit kann die Fa. PALATA Christoph gemäß der geltenden gesetzlichen Regelungen haftbar gemacht werden. Dies gilt auch für das Handeln von Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Fa. PALATA Christoph. Die weitere Haftung ist beschränkt auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzungen des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens und wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, die die Fa. PALATA Christoph zu vertreten hat. Ansprüche aus dem letzten Punkt sind begrenzt auf Schäden, die vertragstypisch und im Rahmen einer objektiven Betrachtung vorhersehbar sind. Für Folgeschäden, entgangene Gewinne und Schäden an Rechtsgütern des Käufers, die durch einen Sachmängel der gelieferten Sache verursacht wurden, haftet die Fa. PALATA Christoph nicht.
(3) Die vorangehenden Vorschriften des Abs. 3 gelten ungeachtet des Rechtsgrunds für alle Formen des Schadensersatzes neben oder statt der Leistung und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Das umfasst insbesondere Ansprüche aus Sachmängeln, aus der Verletzung von vertraglichen Pflichten und aus unerlaubter Handlung.
(4) Einen Sachmangel, der schon bei der Lieferung an die Fa. PALATA Christoph besteht, hat die Fa. PALATA Christoph gegenüber Ihnen als Kunden nicht zu vertreten. Das gilt nicht, wenn die Fa. PALATA Christoph, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ebender vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.
(5) Wird ein Sachmangel ordnungs- und gesetzesgemäß gerügt, ist die Fa. PALATA Christoph zur Nacherfüllung verpflichtet. Dabei kann sie frei wählen, ob eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung durchgeführt werden soll. Wenn die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehlgeschlagen ist oder die Fa. PALATA Christoph nicht zur Nacherfüllung imstande ist, können Sie als Käufer von Ihrem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder den Kaufpreis mindern.
§ 7 Zahlung
(1) Rechnungen der Fa. PALATA Christoph sind grundsätzlich in einem Zeitraum von 14 Tagen vollständig netto zu bezahlen. Bei Verstreichen dieser Frist gerät der Kunde in Verzug.
(2) Zahlungen werden, unabhängig von der Bestimmung des Kunden, zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind in der Vergangenheit Kosten oder Zinsen angefallen, so werden zunächst Kosten, dann Zinsen und schließlich die entsprechenden ausstehenden Hauptforderungen getilgt.
(3) Sobald der Kunde nach den Bestimmungen des Abs. 1 in Verzug geraten ist, kann die Fa. PALATA Christoph Maximalzinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen fordern. Wenn die Fa. PALATA Christoph einen größeren Schaden nachweisen kann, können Forderungen ggf. über diesen Maximalzinssatz hinausgehen.
§ 8 Rückgaberecht
Artikel können 30 Tage ab Anlieferung zurückgegeben werden. Die Inanspruchnahme dieses Rechts muss telefonisch mitgeteilt werden. Bereits bezahlte Rechnungen werden Ihnen erstattet.
Eine Rücknahme kann nur durchgeführt werden, wenn der entsprechende Artikel ohne Gebrauchsspuren und in Originalverpackung bereitgestellt wird. Die Gefahr und Kosten des Rücktransports werden von uns getragen, wenn der Transport von uns veranlasst wird. Organisiert der Kunde selbst einen Rücktransport, ist eine Kostenübernahme nicht möglich. Eine Rückgabe ist nur in Österreich möglich.
Nicht vom Rückgaberecht erfasst sind Sonderbeschaffungen außerhalb des normalen Katalogs, Auftragsarbeiten und Produkte, für die Sonderpreise gelten (z.B. Mengenrabatt).
§ 9 Speicherung und Verarbeitung von Daten
Personen- und unternehmensbezogene Daten unserer Auftraggeber und Interessenten speichert die Fa. PALATA Christoph in einem EDV-System ab. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten, sie verbleiben im Geschäftsbereich der Fa. PALATA Christoph.
§ 10 Datenschutz
Hinweise zum Umgang mit Daten und deren Schutz enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort
Maßgeblich ist der Sitz der Fa. PALATA Christoph. Er ist Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen und bestimmt den Gerichtsstand.
§ 12 Rechtswirksamkeit
Werden einzelne Regelungen dieser AGBs für ungültig erklärt, bleiben die restlichen Bestimmungen weiter wirksam. Dies gilt ebenso für Rechtsgeschäfte, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen wurden. An die Stelle der ungültigen Regelung tritt eine Bestimmung, die im rechtlich zulässigen Rahmen dem angenommenen tatsächlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Wird eine Regelung aufgrund des Maß einer Leistung, Frist oder eines Termins unwirksam, so wird sie automatisch durch ein angemessenes, rechtlich zulässiges Maß ersetzt.